Website selbst mit KI bauen: Ja oder nein? Eine ehrliche Entscheidungshilfe
Bauen Sie selbst mit KI, wenn Sie eine einfache Seite brauchen, Zeit mitbringen und nicht viel von der Website abhängt: für einen Test, ein Nebenprojekt oder den ersten Auftritt nach der Gründung. Lassen Sie es, sobald die Seite verlässlich Anfragen bringen soll, Formulare, Buchungen oder Statistik-Werkzeuge enthält oder Ihnen die Zeit für Recht, Technik und Pflege fehlt. Die KI liefert in Minuten einen Entwurf. Für Impressum, Datenschutz, Sicherheit, Ladezeit und Sichtbarkeit sind trotzdem Sie verantwortlich.
Wir bauen Websites beruflich und arbeiten selbst mit KI-gestützten Abläufen. Dieser Beitrag rät deshalb nicht pauschal ab, sondern zeigt, wann Selbermachen passt und wie es gelingt. Ihre Website ist schon da, aber veraltet? Dann lesen Sie unseren Beitrag Website modernisieren: Gründe dafür und dagegen.
Was KI-Werkzeuge beim Website-Bau heute können
Es gibt zwei Wege. KI-Website-Builder sind Baukästen mit eingebauter KI: Sie beschreiben Ihr Unternehmen in wenigen Sätzen, das Werkzeug erzeugt Aufbau, Texte und Bilder, oft innerhalb weniger Minuten. Chat- und Code-Assistenten schreiben dagegen den Code einer Seite auf Zuruf. Je nach Werkzeug läuft die fertige Seite auf der Plattform des Anbieters, oder Sie erhalten den Code.
Die Grenzen sind ebenso klar. Die Nielsen Norman Group, ein Forschungsinstitut für Nutzerfreundlichkeit, hat 2025 KI-Werkzeuge für Entwürfe getestet. Ihr Ergebnis: Die Werkzeuge folgen Anweisungen zu einem allgemeinen Ziel, können gestalterische Abwägungen aber nicht selbst treffen. Ohne genaue Vorgaben sehen die Entwürfe ähnlich und austauschbar aus.
Bei Texten kommt hinzu: Generative Modelle rufen laut Google keine Fakten ab, sie berechnen, welche Wörter plausibel aufeinander folgen. Google nennt es deshalb entscheidend, alle KI-Inhalte vor der Veröffentlichung von Hand zu prüfen, auch Seitentitel und strukturierte Daten.
Wann es sich lohnt, selbst mit KI zu bauen
Selbermachen passt, wenn eine dieser Situationen zutrifft und kein Grund aus dem nächsten Abschnitt dagegen spricht:
- Sie testen eine Idee. Ein neues Angebot oder eine Veranstaltung: Eine schnelle Seite zeigt Ihnen, ob es Interesse gibt, bevor Sie Geld investieren.
- Sie brauchen eine digitale Visitenkarte. Wer Sie sind, was Sie anbieten, wie man Sie erreicht. Ohne Formular, Shop oder Statistik-Werkzeuge.
- Sie haben Zeit und Freude an Technik. Begriffe wie Domain, Hosting und DNS schrecken Sie nicht ab.
So machen Sie es gut
- Inhalte zuerst. Schreiben Sie Angebot, Zielgruppe und Kontaktwege selbst auf, bevor Sie die KI fragen. Je genauer Ihre Vorgaben, desto weniger austauschbar das Ergebnis.
- Jede Aussage prüfen. Was die KI über Ihr Unternehmen schreibt, steht danach unter Ihrem Namen im Netz.
- Rechtstexte nicht erfinden lassen. Nutzen Sie für Impressum und Datenschutzerklärung einen spezialisierten Generator, die Merkblätter Ihrer IHK oder anwaltliche Hilfe.
- Fremde Dienste sparsam einsetzen. Lädt die Seite Schriften, Karten, Videos oder Statistik von fremden Servern, gehört jeder Dienst in die Datenschutzerklärung. Manche brauchen eine Einwilligung.
- Ladezeit und Barrierefreiheit messen. Die kostenlosen Werkzeuge PageSpeed Insights von Google und WAVE von WebAIM zeigen die gröbsten Fehler. Bedienen Sie die Seite außerdem einmal nur mit der Tastatur.
- Zugänge sichern. Registrieren Sie die Domain auf Ihren Namen und klären Sie vor dem Start, ob Sie die Seite später umziehen können.
Wann Sie es lassen sollten
Gegen das Selbermachen spricht nicht die KI. Dagegen spricht, dass Sie als Betreiber für alles geradestehen, was das Werkzeug nicht mitliefert.
Impressum, Datenschutz und Einwilligungen
Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und je nach Rechtsform und Beruf weitere Angaben. Fehlen Angaben, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Häufiger sind laut IHK Potsdam Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Erheben Sie Daten, etwa über ein Kontaktformular, müssen Sie Besucher nach Art. 13 DSGVO informieren. Wer Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, braucht nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich.
Ein Beispiel: Eine Website lud Schriften ohne Einwilligung von Google-Servern und gab so die IP-Adressen der Besucher weiter. Das Landgericht München I sprach einem Besucher dafür 100 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Ob ein KI-Werkzeug Schriften lokal einbindet, sehen Sie der fertigen Seite nicht an. Prüfen müssen Sie es trotzdem. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, im Zweifel fragen Sie Ihre IHK oder eine Kanzlei.
Sicherheit und Pflege
KI-Code funktioniert oft, sicher ist er damit noch nicht. Das Sicherheitsunternehmen Veracode hat 2025 Code von über 100 KI-Sprachmodellen getestet: 45 % der Proben fielen durch und enthielten Schwachstellen aus der OWASP Top 10, einer verbreiteten Liste typischer Sicherheitslücken. Neuere Modelle schnitten dabei nicht besser ab. Eine 2023 veröffentlichte Studie der Stanford University zeigt zudem: Wer mit KI-Assistent programmierte, schrieb weniger sicheren Code und hielt ihn häufiger für sicher.
Dazu kommt die Pflege. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte meldete im August 2026 vermehrt Datenpannen durch gehackte Websites mit verbreiteten Redaktionssystemen, auch bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Lücken wurden kurz nach Bekanntwerden automatisiert ausgenutzt. Bei einem KI-Website-Builder hält der Anbieter die Technik aktuell. Läuft selbst erzeugter Code auf eigenem Hosting, sind Sie dafür zuständig.
Ladezeit
Google misst die Nutzererfahrung unter anderem mit den Core Web Vitals, drei Kennzahlen für Ladezeit, Reaktionszeit und stabile Darstellung. Als gut gilt etwa, wenn der größte sichtbare Inhalt nach höchstens 2,5 Sekunden geladen ist. Google empfiehlt ausdrücklich, gute Werte zu erreichen. Messen Sie nach, bevor Sie Ihre KI-Seite bekannt machen.
Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Websites, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa Online-Shops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob Ihre Seite darunterfällt, klären Sie im Einzelfall. Von selbst entsteht Barrierefreiheit nicht: Bei der Prüfung der eine Million meistbesuchten Startseiten fand WebAIM 2026 auf 95,9 % der Seiten automatisch erkennbare Fehler, mehr als im Vorjahr. Als eine Ursache vermuten die Autoren KI-gestütztes Programmieren.
Sichtbarkeit bei Google und in KI-Antworten
Seit März 2025 zeigt Google auch in Deutschland KI-Zusammenfassungen über den Suchergebnissen („Übersicht mit KI“), seit Oktober 2025 zusätzlich den KI-Modus. Um dort als Quelle zu erscheinen, braucht eine Seite laut Google keine Sondertricks: Sie muss indexiert sein und mit Textausschnitt in der Suche erscheinen dürfen. Es zählen also saubere Technik und klare Inhalte. Strukturierte Daten, also maschinenlesbare Angaben nach dem Standard Schema.org, helfen Google, den Inhalt einer Seite zu verstehen, und müssen zum sichtbaren Inhalt passen. Je nach Werkzeug sind Grundlagen eingebaut, strukturierte Daten und KI-Suche bleiben Ihre Aufgabe.
Zeit, die woanders fehlt
Der Entwurf steht in Minuten. Fertig ist die Seite erst, wenn Texte geprüft, Rechtstexte eingebunden und alle Tests bestanden sind. Selbst Profis kostet das Zeit: In der Entwickler-Umfrage von Stack Overflow 2025 nannten 45 % als Ärgernis, dass die Fehlersuche in KI-Code mehr Zeit kostet. Zählen Sie Ihre Stunden mit und multiplizieren Sie sie mit dem, was Ihre Arbeitsstunde sonst einbringt. Mit dieser Zahl vergleichen Sie fair.
Was „selbst mit KI“ wirklich kostet
Selbst bauen ist günstig, aber nicht kostenlos:
- Werkzeug: ein Abo für den KI-Website-Builder oder den KI-Assistenten, bei Baukästen so lange, wie die Seite online ist.
- Domain und Hosting: laufend, sofern nicht im Abo enthalten.
- Rechtstexte: Generator, Abo oder anwaltliche Prüfung.
- Bilder: eigene Fotos, Lizenzen oder KI-Bilder.
- Ihre Zeit: für Aufbau, Prüfung und jede spätere Änderung.
- Umzug: Eine plattformgebundene Seite nehmen Sie nur eingeschränkt mit.
Freelancer rechnen häufig nach Stunden- oder Tagessatz oder mit Pauschalen, größere Agenturen mit einem individuellen Angebot. Bei uns erhalten Sie vor dem Start einen schriftlichen Festpreis: Starter 950 € für eine Seite, Expansion ab 2.450 € für mehrere Unterseiten, jeweils zzgl. MwSt. Impressum- und Datenschutzseite, technisches SEO und strukturierte Daten sind enthalten. Eine Starter-Seite ist standardmäßig in 7 Werktagen online. Hosting buchen Sie optional ab 20 € im Monat oder hosten selbst. Alle Preise und den Vergleich der sechs Wege zu Ihrer Website finden Sie auf unserer Preisseite.
Entscheidungshilfe: selbst mit KI oder mit Profi?
Prüfen Sie Zeile für Zeile, welche Spalte auf Sie zutrifft.
| Kriterium | Selbst mit KI geeignet | Besser mit Profi |
|---|---|---|
| Ziel | Test, Nebenprojekt, digitale Visitenkarte | Wichtigste Quelle für neue Anfragen |
| Umfang | Eine Seite mit wenigen Inhalten | Mehrere Leistungen, Standorte oder Sprachen |
| Funktionen | Text, Bilder, Kontakt per E-Mail und Telefon | Formulare, Buchung, Shop, Newsletter, Statistik |
| Recht | Impressum, Datenschutzerklärung, keine fremden Dienste | Einwilligungen, Verträge mit Verbrauchern, Kammerberuf |
| Sichtbarkeit | Kunden kommen über Empfehlungen | Sie wollen bei Google und in KI-Antworten gefunden werden |
| Zeit | Sie haben Zeit und Freude an Technik | Ihre Stunden sind bei Ihren Kunden besser angelegt |
| Pflege | Sie kümmern sich selbst um Updates und Inhalte | Jemand soll Technik und Rechtstexte aktuell halten |
Passen alle Zeilen links, bauen Sie selbst und nutzen Sie die Schritte von oben. Passt eine Zeile rechts, holen Sie sich für diesen Punkt Hilfe. Ab zwei Zeilen rechts lohnt sich ein Gespräch mit einem Profi, bevor Sie Zeit investieren.
Die Mischform: KI als Werkzeug, Profi für Technik, Recht und Sichtbarkeit
Zwischen „alles selbst“ und „alles abgeben“ gibt es Mischformen:
- Sie liefern die Inhalte, mit KI-Hilfe. Die KI hilft beim Formulieren, Sie prüfen jede Aussage, ein Profi baut.
- Ihr KI-Entwurf als Vorlage. Ein schneller Entwurf zeigt, was Ihnen gefällt. Genau danach fragen wir im Konzept-Schritt ohnehin: Welche Beispiele gefallen Ihnen?
- Profi für die Grundlage, Sie für die Inhalte. Ein Profi richtet Technik, Rechtstexte, Ladezeit und strukturierte Daten ein, Sie liefern laufend Neues zu.
Entscheidend ist, wer das Ergebnis prüft und dafür geradesteht. Wie wir vorgehen, lesen Sie auf der Seite Website erstellen lassen.
Häufige Fragen
Erstellt die KI auch Impressum und Datenschutzerklärung?
Sie erzeugt Texte, die so aussehen. Ob sie zu Ihrer Rechtsform, Ihrem Beruf und den eingebundenen Diensten passen, weiß sie nicht. Verantwortlich bleiben Sie als Betreiber.
Straft Google KI-Texte ab?
Nicht, weil sie von einer KI stammen. Google nennt generative KI ausdrücklich nützlich für Recherche und Struktur. Wer aber viele Seiten ohne Mehrwert für Besucher erzeugt, verstößt gegen die Spam-Richtlinien von Google.
Darf ich KI-Bilder und KI-Texte verwenden?
Grundsätzlich ja, im Rahmen der Nutzungsbedingungen des Werkzeugs. Rein KI-erzeugte Inhalte sind nach Einschätzung der IHK Lüneburg-Wolfsburg derzeit aber nicht urheberrechtlich geschützt, andere können sie also grundsätzlich übernehmen. Und hat sich die KI an fremden Werken bedient, können Sie mit dem Ergebnis fremde Rechte verletzen.
Kann ein Profi meine KI-Website später übernehmen?
Das hängt vom Werkzeug ab. Erhalten Sie den Code, lässt er sich nach einer Prüfung weiterentwickeln. Ist die Seite an eine Plattform gebunden, lässt sie sich nur eingeschränkt umziehen. Texte und Bilder nehmen Sie in jedem Fall mit, die Domain ebenso, wenn sie auf Ihren Namen läuft.
Unsere Empfehlung
Bauen Sie selbst mit KI, wenn die Seite einfach ist und wenig von ihr abhängt, und nehmen Sie sich die Prüfschritte aus diesem Beitrag vor. Soll Ihre Website verlässlich Anfragen bringen, lohnt sich ein kurzes Gespräch, bevor Sie Zeit investieren. Was eine Website bei uns kostet, sehen Sie auf der Preisseite.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 05.10.2026.
- § 5 DDG, § 33 DDG, Art. 13 DSGVO, § 25 TDDDG, § 2 BFSG
- IHK Potsdam: Impressum
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Das BFSG
- WebAIM: The WebAIM Million, 2026
- Google Search Central: KI-Inhalte, KI-Funktionen, Core Web Vitals, strukturierte Daten, Spam-Richtlinien
- Google Blog, 26.03.2025, 08.10.2025
- Veracode: GenAI Code Security Report, 2025
- Perry u. a., Stanford University, 2023
- Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, 17.08.2026
- Stack Overflow Developer Survey 2025
- Nielsen Norman Group, 24.10.2025
- für-gründer.de: KI-Website
- IHK Lüneburg-Wolfsburg: KI und Urheberrecht